Planung zum Bahnhofsgelände soll weitergehen

In einem gemeinsamen Antrag fordern die Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90m Die Grünen den Magistrat auf, zum Bebauungsplan Nr. 81 „Bahnhofsgelände Seligenstadt“ eine offizielle Veranstaltung durchzuführen, um die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)über die allgemeinen Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten und ihr Gelegenheit zur Erörterung zu geben. Der Eröffnungsbeschluss vom 10.12.2012 soll dabei beachtet werden.

 

Am 10.12.2012 hatte die Stadtverordnetenversammlung einstimmig beschlossen, für das Bahnhofsgelände einen Bebauungsplan aufzustellen. Da ein Investor einen Großteil des Geländes gekauft hatte und eine großflächige Bebauung  plante, hatte die Stadt zunächst versucht, ein Vorkaufsrecht auszuüben. Dies war allerdings nicht möglich. Als Ziel des Bebauungsplanes wurde die Ausweisung von Flächen für den ruhenden Verkehr, für den öffentlichen Personennahverkehr sowie für Grünanlagen festgelegt.


Zudem wurde eine Veränderungssperre beschlossen und der Magistrat einstimmig beauftragt, unverzüglich mit der DB-Service Immobilien GmbH, Niederlassung Frankfurt, Verhandlungen über den Erwerb des Bahngeländes in der Eisenbahnstraße zu führen. Diese Verhandlungen sollten das Ziel haben, dass die Stadt Seligenstadt das Gelände käuflich erwirbt. Vor dem endgültigen Erwerb sollte der Stadtverordnetenversammlung der Kaufvertrag zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Mittel für den Ankauf wurden im Finanzplan 2013 bereitgestellt. Über die Verhandlungen sollte kontinuierlich im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss berichtet werden.

 

 

Letztendlich wurde der Magistrat beauftragt, kurzfristig  - spätestens jedoch bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Bau und Stadtentwicklung – einen detaillierten Bericht über die seitens der Verwaltung entfalteten Aktivitäten in Sachen Bahnhofsgelände – Entwicklungskonzept vorzulegen.

 

Im Bericht sollte in vollem Umfang dargelegt werden,

 

  • von und mit wem Gespräche geführt wurden,
  • welchen Inhaltes diese Gespräch waren, und
  • wann diese Gespräche jeweils stattgefunden haben.

 

Dem Bericht sollten Kopien der betreffenden Korrespondenz sowie Akten- und Gesprächsnotizen beigefügt werden. Gleiches sollte für das/die Angebot/e der DB Services Immobilien GmbH gelten.

 

CDU-Fraktionschef Joachim Bergmann: „Nachdem die Planungsgruppe Darmstadt mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes beauftragt wurde, sind zwischen Dezember 2013 und November 2014 einige interne Gespräche geführt worden. Dabei wurde von den Fraktionen immer wieder darauf hingewiesen, dass die Bürger zwingend an der Planung zu beteiligen sind und daher eine vorgezogene Bürgerbeteiligung durchzuführen sei. Inzwischen wurde eine Informationsveranstaltung durchgeführt, die das Bauleitplanverfahren aber nicht weitergebracht hat. Daher wird beantragt, das Verfahren gem. Baugesetzbuch durch eine „möglichst frühzeitige“ Unterrichtung der Öffentlichkeit  weiter zu betreiben.“