CDU-Fraktion kennt Rechtmäßigkeit und Endergebnis der Bürgermeisterwahl an

In der jüngsten Sitzung der CDU Fraktion wurde die Stellungnahme des Hessischen Städte- und Gemeindebundes zum Einspruch gegen die Bürgermeisterwahl eingehend besprochen. Es wurde bedauert, dass seitens der Verwaltung keine Möglichkeit eingeräumt wurde, mit der Verfasserin der Stellungnahme persönlich im Haupt- und Finanzausschuss zu sprechen, obwohl dies im Ältestenrat vereinbart worden war. Es war daher nicht möglich, einzelne Ausführungen zu hinterfragen. Als Ergebnis der Beratungen wird die CDU Fraktion dennoch die Rechtmäßigkeit der Bürgermeisterwahl, sowie das Endergebnis anerkennen.

 

Nachdem Einspruch gegen die Wahl eingelegt worden war, wurde von der CDU Fraktion in einer Sondersitzung des Ältestenrates ein unabhängiges Gutachten eingefordert. Das daraufhin vom Hess. Städte- und Gemeindebund erstellte 94seitige Dokument bestätigt, dass es beim Wahlvorgang zu Unregelmäßigkeiten gekommen sei, diese jedoch keinen entscheidenden Einfluss auf das Wahlergebnis gehabt hätten. „Dieser Meinung schließen wir uns an“, so Stv. Fraktionsvorsitzender Dr. Richard Georgi.

 

Auch die Ausführungen zu den Pressemitteilungen der Bürgermeisterin, die von der Einspruchsführerin sehr eindrucksvoll vorgetragen wurden, finden in der Stellungnahme keinen Grund zur Beanstandung. Insbesondere wird hier die Aussage von Frau Nonn-Adams gewürdigt, dass sie keineswegs fast 2 Jahr durch die erste Stadträtin Claudia Bicherl vertreten worden sei. „Obwohl gerade dieser Aspekt durchaus kritisch hinterfragt werden könnte, akzeptieren wir die Ausführungen des Hess. Städte- und Gemeindebund,“ so Fraktionsvorsitzender Joachim Bergmann und ergänzt, „dass es nach einem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am kommenden Montag in der Entscheidung der Einspruchsführer liegen würde, das Wahlergebnis rechtlich anzufechten. Aufgrund der Dauer und dem ungewissen Ausgang eines solchen Verfahrens kann die Fraktion allerdings nicht dazu raten, den Rechtsweg einzuschlagen. Wir werden aber weder die Einspruchsführer noch unsere Kandidatin Frau Erste Stadträtin Claudia Bicherl im Stich lassen, nur weil das opportun ist.“