CDU Fraktion bearbeitet Stadtentwicklungsplan

Der nun seit einiger Zeit den Fraktionen vorliegende Stadtentwicklungsplan war Anlass für die CDU-Fraktion sich damit ausführlich zu beschäftigen und kritisch zu hinterfragen.

 

Er stellt ein langfristiges, über Jahre hinaus wirkendes Entwicklungskonzept einer Kommune dar, das als informelles Steuerungsinstrument Entwicklungsschwerpunkte und Leitlinien für die mittel- bis langfristige Planung einer Stadt formuliert. Neben der formellen Planung (Bauleitplanung), die über kommunale Satzungen wie den Flächennutzungsplan Bebauungsplan und auch Gestaltungssatzung allgemeinverbindliches Planungsrecht vorschreibt, ist er wichtiges Instrument der Stadtplanung.

 

Deshalb sollte, nach Auffassung der CDU-Fraktion, vor Beschlussfassung und Inkrafttreten die grundlegende Frage der Entwicklungsrichtung einer Stadt geklärt werden. Für Seligenstadt bedeutet dies, dass wir uns darüber klar werden müssen, ob wir uns zu einer größeren Stadt, mit der in größeren Städten üblichen mehrstöckigen und stark verdichteten Bauweise hin entwickeln und damit dem Druck der Wachstumsregion Rhein-Main nachgeben wollen, oder ob wir klein- bzw. mittelstädtisches Niveau, mit einer moderaten Bebauung und entsprechend moderater Verdichtung, anstreben bei der auch innerhalb der Bebauung ausreichend Grün-, Erholungs- und Frei- bzw. Freizeitflächen erhalten bleiben. Weiterhin gilt es, nach Meinung der CDU-Fraktion, die infrastrukturellen Veränderungen, nicht nur für ausreichend Verkehrs- und Parkraum sondern auch hinsichtlich Kindergartenplätzen, Schulen usw. sowie zwangsläufige Veränderungen in der Sozialstruktur, zu berücksichtigen.

 

Die Bestrebungen in der Vergangenheit waren immer darauf ausgerichtet gewachsene Strukturen zu erhalten, dem Neuen aufgeschlossen gegenüberzustehen und, sofern sich neues in die gewachsenen Strukturen integrieren ließ, dies dann behutsam zu integrieren.

 

Nach Auffassung des Stadtverordneten Johannes Zahn, hat es sich gezeigt, dass das der richtige Weg ist und dabei sollte es auch bleiben.

 

Wie man an vielen Stellen in unserer Stadt leider feststellen muss, wird im Bereich der Baugenehmigungsverfahren seit einiger Zeit dieses Interesse der Behutsamkeit immer öfter über Bord geworfen und Bebauungen einer Genehmigung zugeführt die, für sich betrachtet, sicherlich als zweckmäßig bewertet werden können, aber wenig bis gar nicht mit der vorhandenen Bebauung harmonieren und dadurch bereits jetzt schon ein verändernder Einfluss auf die Gesamtentwicklung unserer Stadt zu erkennen ist.

 

Gerade bei Genehmigungen nach § 34 BauGB zeigt sich ein grober Mangel am Gestaltungswillen seitens der Stadt.

 

Um in Zukunft den bisher praktizierten Entgleisungen bei der Baugenehmigungspraxis keinen Raum mehr zu geben, der Verwaltung rechtsverbindliche Handlungsanweisungen vorzugeben und potentiellen Bauherren schon in der Planungsphase zu zeigen was geht und was nicht geht, hält die CDU-Fraktion einen Stadtentwicklungsplan für zwingend erforderlich.