CDU beantragt Sondersitzung

Bereits am Abend der Stichwahl wurden Stimmen laut, dass bei der Wahl nicht alles „mit rechten Dingen“ zugegangen sei. So wurde bemängelt, dass die Briefwahlunterlagen verspätet zugestellt wurden und in einigen Wahllokalen nicht geprüft werden konnte, ob die vom Wahlamt angelieferten Wahlurnen leer waren. Es wurde dann entweder gewartet, bis der Schlüssel der Urne nachgeliefert wurde, was dazu führte, dass die Wahlhandlung verspätet begann, oder die Wahl wurde ohne die vorgeschriebene Kontrolle durchgeführt. Im ersten Fall wurden Wähler nach Hause geschickt mit dem Hinweis sie sollten später wiederkommen, im zweiten Fall blieb unklar, ob die Urnen tatsächlich leer waren.

 

 

 

Der CDU-Stadtverband hat sich zwei Tage nach der Wahl getroffen und die bis zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Vorwürfe zur Wahlmanipulation diskutiert und analysiert. Dabei ist man zu der Überzeugung gelangt, dass die offensichtlichen Unregelmäßigkeiten nicht ausreichen würden, die Wahl anzufechten. Es wurde daher einstimmig beschlossen, keine Aktivitäten in diese Richtung zu entfalten.

 

 

 

In den nachfolgenden Tagen hat sich gezeigt, dass einige Bürger nicht damit einverstanden sind, die vermeintlichen Wahlmanipulationen einfach zu akzeptieren und zur Tagesordnung überzugehen. Es wurden alle Fakten zusammengetragen und mit der Sammlung von Unterschriften begonnen. Dies ist weder der CDU noch den anderen Parteien verborgen geblieben. Die CDU hat daraufhin im Stadtverbandsvorstand und in der Fraktion über das weitere Vorgehen kontrovers diskutiert. Auf der einen Seite will man, auch im Hinblick auf die Kommunalwahl, nicht als schlechter Verlierer dastehen, auf der anderen Seite müssen Rechtsverstöße verfolgt und ggf. geahndet werden – und das nicht nur, wenn es ein CDU-Mitglied betrifft.

 

 

 

Da nun tatsächlich ein Einspruch gegen die Wahl vorliegt, fordert die CDU-Fraktion den Stadtverordnetenvorsteher Peter Sulzmann auf, unverzüglich eine Stellungnahme der Kommunalaufsicht und ein unabhängiges Rechtsgutachten zu den Manipulationsvorwürfen einzuholen. Zudem sollte in einer Sondersitzung des Ältestenrates dargelegt werden, wie in der Angelegenheit weiter zu verfahren ist, da die Stadtverordnetenversammlung am 28.09. eine Entscheidung über die Rechtsgültigkeit der Wahl treffen muss.